Partys / Feiern / Lärmbelästigung
Die Hausordnung der Villa Marcelle verbietet die Durchführung von privaten Feiern in Häusern. Die Organisation von Feiern ohne unsere vorherige Zustimmung führt zum Einbehalt der gesamten Kaution. Alle daraus resultierenden Beschwerden, Bußgelder, Schäden, Zahlungen und eine mögliche Räumung des Hauses gehen (zusätzlich zum Einbehalt der Kaution) zu Lasten des Mieters; die Villa Marcelle haftet hierfür nicht. Dies gilt auch für jegliche Form von Lärmbelästigung. Marcelle hat das Recht, den weiteren Zugang zur Villa zu verweigern.
Rauchverbot
In der gesamten Villa ist das Rauchen nicht gestattet.
Haustiere
Haustiere der Mieter sind in der Villa Marcelle nicht willkommen. Ausnahmen werden von Marcelle festgelegt.
Kapazität und Belegung
Jede Wohnung ist für maximal 4 Personen ausgelegt. Es ist nicht gestattet, mit mehr Personen als bei der Buchung angegeben im Haus zu übernachten, es sei denn, dies wurde zwischenzeitlich mit Marcelle besprochen und von ihr genehmigt. Die Gäste sind jederzeit für die Anzahl der Personen verantwortlich, wobei Kinder über zwei Jahren als volle Personen gelten. Bei Nichteinhaltung behält sich Marcelle das Recht vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen: Räumung des Hauses und/oder zusätzliche Kosten. Die zusätzlichen Kosten betragen € 350,- pro Person und Nacht.
Möbel und andere Gegenstände
Das Entfernen von Möbeln oder andere Veränderungen der Inneneinrichtung nach eigenem Geschmack ist untersagt. Die Möbel und sonstigen Gegenstände dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Sollten am Ende der Mietzeit Möbel oder Gegenstände nicht mehr vorhanden oder aufgrund anderer als normaler Abnutzung unbrauchbar sein, sind sie vom Mieter zu bezahlen oder zu ersetzen. Dies gilt auch für Polstermöbel, Tapeten und das Gebäude im Allgemeinen. Im Schadensfall sind der Wert der zerbrochenen oder rissigen Gegenstände sowie die Reinigungskosten für fleckige Teppiche, Decken, Matratzen, Bettzeug usw. vom Mieter zu erstatten. Der Mieter darf die Möbel und sonstigen Gegenstände nur in den dafür vorgesehenen Räumen benutzen. Das Verschieben außerhalb des Mietobjekts ist verboten. Verstopfungen: Der Mieter darf keine Gegenstände in Waschbecken, Badewannen, Duschen, Toiletten, Abflüsse usw. werfen, die die Rohre verstopfen könnten. Sollte dies dennoch passieren, trägt der Mieter die Kosten für die Beseitigung dieser Verstopfungen.
Die Sonnenschirme müssen jeden Abend und bei Wind zusammengefaltet und festgebunden werden. Sollte während Ihres Aufenthaltes ein Sonnenschirm kaputt gehen, wird ein neuer in Rechnung gestellt.